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Werden Sie von Gläubigern bedrängt?
Wollen Sie Ihre finanziellen Probleme regeln? augmenta berät, unterstützt
und begleitet Unternehmen und Privatpersonen bei der Schuldenbereinigung:

Gläubigerverhandlungen / Rückkauf von Verlustscheinen
Wir führen mit Ihren Gläubigern Verhandlungen zum Zwecke eines Forderungsnachlasses
oder einer Schuldentilgung in Raten. augmenta kauft Pfändungs- und
Konkursverlustscheine von Ihren Gläubigern zurück.

Aussergerichtlicher Nachlassvertrag
Wir handeln mit Ihren Gläubigern einen bestimmten Prozentsatz der
Schulden zur Ablösung der Gesamtschulden aus, d.h. die Gläubiger verzichten
auf einen Teil der Forderungen.

Einvernehmliche private Schuldenbereinigung
Im revidierten SchKG ist ein «kleines» Sanierungsverfahren
vorgesehen, das zur Anwendung gelangt, wenn Sie als Schuldner in der
Lage sind, auf Grund der finanziellen und persönlichen Verhältnisse
die Schulden zu sanieren. Wir planen mit Ihnen!

Gerichtlicher Nachlassvertrag
Unter besonderen Umständen (v.a. bei Geschäftsleuten oder wenn wenig
Aussicht besteht, dass die Gläubiger einem aussergerichtlichen Nachlassvertrag
freiwillig zustimmen werden) kann unter behördlicher Mitwirkung ein
gerichtlicher Nachlassvertrag abgeschlossen werden.

Privatkonkurs
Auch über den Privatkonkurs lassen sich Schulden bereinigen, und zwar
dann, wenn die Konkursverlustscheine zurückgekauft werden. Der Rückkauf
ist in der Regel mit einem sehr hohen Einschlag möglich. Vertrauen
Sie auf unsere Begleitung!
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